Allgemeine
Verkaufsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichenden Bedingungen unseres Käufers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

1.2. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung unseres Käufers von uns schriftlich oder telefonisch bestätigt oder die Lieferung der bestellten Ware ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wird.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Unsere Preise richten sich nach unserer Auftragsbestätigung.

2.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.

2.3. Wir sind berechtigt, für die 2. Mahnung 10 EUR und ab der 3. Mahnung jeweils 15 EUR Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers, der kein Verbraucher ist, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt.

2.4. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.5. Sämtliche Lohnleistungen sind sofort rein netto fällig.

3. Liefertermine, Versand, Gefahrtragung

3.1. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn sich unsere Lieferungen durch einen unzureichende Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verzögert, kann jeder der Vertragspartner von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Anzahlungen sind zu erstatten. Im übrigen werden wir in angemessener Frist nach Auftragsbestätigung liefern. Wir sind zu Teillieferungen und sonstigen Abweichungen von der Bestellungberechtigt, soweit diese Abweichung die Verwendbarkeit des bestellten Erzeugnisses zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Käufer zumutbar ist. Nicht ausgelieferte Teile einer bestätigten Bestellung werden wir in angemessener Zeit nachliefern. Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Können wir nicht rechtzeitig oder vollständig liefern, werden wir den Käufer kurzfristig unterrichten.

3.2. Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Mehrkosten, die durch eine besondere Versand- oder Verpackungsart auf Wunsch des Käufers entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3. Die Sach- und Preisgefahr geht mit der Übergabe des Kaufgegenstandes durch den Frachtführer auf den Käufer über. Verzögern sich Auslieferungen oder Sendungen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald er unsere Anzeige der Versand- und Auslieferungsbereitschaft erhalten hat, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt.

3.4. Nimmt der Käufer die auf Abruf bestellte Ware nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so können wir versandfertige Ware auf Gefahr des Käufers einlagern und unter Belastung mit allen uns entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung stellen. Außerdem sind wir berechtigt, die Ausführung weiterer Abrufaufträge unseres Käufers abzulehnen und Ersatz des uns damit entstehenden Schadens zu
verlangen.

4. Untersuchungspflicht / Rechte des Käufers bei Mängeln

4.1. Der Käufer hat den Kaufgegenstand nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

4.2. Der Käufer hat innerhalb einer angemessenen Frist Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse. Wenn es sich bei unserem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, ist davon auszugehen, dass Mängel der von uns gelieferten Erzeugnisse nur von uns zu vertreten sind, wenn der Käufer Originalersatzteile, -verschleißteile und -verbrauchsmaterial oder entsprechende vom Hersteller unserer Erzeugnisse empfohlene Materialien eingesetzt hat sowie notwendig Wartungen und Inspektionen unserer Erzeugnisse durch uns oder vom Hersteller des Kaufgegenstandes autorisierte Fachkräfte hat durchführen lassen. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Käufer. Wenn eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung des mangelhaften Kaufgegenstandes fruchtlos abgelaufen ist bzw. Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, ist der Käufer berechtigt, eine Minderung der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4.3. Wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels des Kaufgegenstandes ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung an den Käufer. Sind Gegenstand des Kaufvertrages gebrauchte Erzeugnisse und ist der Käufer kein Verbraucher ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im übrigen verkürzt sich die betreffende Verjährungsfrist auf ein Jahr. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel der gelieferten Erzeugnisse beträgt die Verjährungsfrist stets nur 6 Monate.

4.4. Mängel berechtigen den Käufern zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur, wenn Mängel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessen Verhältnis zu dem Mangel steht.

4.5. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers, die er wegen Mängel der gelieferten Erzeugnisse gegen uns hat, ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrent-Saldo, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

5.2. Der Käufer ist zur getrennten Aufbewahrung und sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Waren und zur ordnungsgemäßen Versicherung verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen.

5.3. Im Falle einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Unterrichtung zu informieren. Sämtliche im Zusammenhang mit Abwehr und Aufhebung gegen unser Eigentum gerichtet Maßnahmen Dritter, soweit diese nicht zu
vertreten sind, entstehenden Kosten trägt der Käufer.

6. Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Lübeck. Wir sind jedoch zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Käufers berechtigt.

7.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.